Samstag, 29. März 2008

Würden Sie mit einem frisch gebrochenen Bein zum Augenarzt gehen?

Würden Sie mit einem frisch gebrochenen Bein zum Augenarzt gehen?

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Das Verkehrsrecht wird oft unterschätzt. Es wird als Rechtsbereich angesehen, das jeder Rechtsanwalt nebenbei mitbetreuten kann. Dem sich aus Zivil-, Straf-, Vertrags-, Verwaltungs- und Versicherungsrecht zusammensetzenden und sich stetig weiterentwickelnden Rechtsgebiet wird damit nicht genüge getan.

Aus diesem Grunde wurde 2004 der Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeführt. Diesen Titel dürfen nur Anwälte führen, die in speziellen Fachanwaltskursen erworbene und durch Prüfungen belegte theoretische Kenntnisse sowie darüber hinaus ein hohes Maß an praktischer Erfahrung (120 Verfahren)nachweisen können und sich regelmäßig im Themengebiet fortbilden.

Sie als Mandant haben die Wahl zwischen Fachanwälten, die diesen hohen Anforderungen genügen, und nicht entsprechend qualifizierten Anwälten.

Die gesetzlich geregelten Anwaltsgebühren, die Sie im Fall der Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung ohnehin nicht zu tragen haben, sind beim Fachanwalt die selben, wie beim Rechtsanwalt ohne Zusatzbezeichnung.

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht widmet sich stark, vielleicht sogar ausschließlich dem Verkehrsrecht. Durch die Spezialisierung wird gewährleistet, dass Sie in diesem Bereich immer unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung und Gesetzeslage beraten und vertreten werden.

Wenn Sie bundesweit einen Anwalt suchen so sollten Sie unseren Service nutzen. Gerne benennen wir Ihnen einen Experten in Ihrer Region.

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