Donnerstag, 19. Juni 2008

Persönliches Budget für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen

Persönliches Budget für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen

Ab dem 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen Anspruch auf ein Persönliches Budget. Auch Eltern können für ihre behinderten Kinder Persönliche Budgets beantragen, etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung vom Jugendamt. Mit dieser neuen Leistungsform wird das klassische Leistungsdreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger und Leistungserbringer aufgelöst. Mit einem Persönlichen Budget können behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben selbstständig einkaufen und bezahlen. Es ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen. In der Regel erhält der behinderte Mensch eine Geldleistung, in begründeten Einzelfällen werden auch Gutscheine ausgegeben.

Behinderte Menschen oder die Eltern mit behinderten Kindern sollen selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Leistungen zur Teilhabe in Anspruch nehmen. Damit erhalten sie mehr Einfluss auf die Art der Leistungserbringung. Ausdrücklich vorgesehen ist auch der Einsatz des Persönlichen Budgets für betreutes Wohnen. Es eignet sich in besonderem Maße, den Auszug aus einem Heim und den Eintritt in betreute Wohnmöglichkeiten zu erleichtern.
Auch Hilfen zur Frühförderung bei behinderten Kindern und Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (z.B. Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe, Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben) sind als Persönliches Budget möglich.

Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken.

Jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch kann einen Antrag stellen, egal, wie schwer seine Behinderung ist. Auch für Menschen, die das Persönliche Budget aufgrund ihrer Behinderung nicht allein verwalten können, kommt ein Persönliches Budget in Frage.

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